Nein, damit meine ich nicht, dass die Polizei schon längere Zeit das Kommunikationsmedium nutzt, um Fahndungserfolge zu erzielen. Dies ist eine sehr gute Sache wie ich finde – Unrecht muss bestraft und verfolgt werden. Und bei Facebook ist halt die ganze Öffentlichkeit versammelt. Ich mag zu vermuten, dass es sogar die Streuwirkung von Fernsehen und Radio übertrifft. So kann sich kein Täter lange unter seinem „Stein“ verkriechen – weiter so! Die Täter sind moderner geworden- warum soll also nicht auch die Polizei Ihr „verstaubtes Gewand“ ablegen & sich die High-Tech-Uniform mit allen Social Media Kanälen anziehen?
Aber- und jetzt zum Titel : Nach-Ahmung für „private Belange& Hass-Kampagnen“ nicht empfohlen!
Denn: Rechtlich darf das nur die Polizei aufgrund von Gesetzes-Text:
Im § 131a (3) der Strafprozessordnung (StPO) lautet es nämlich : „Auf Grund einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder Zeugen darf bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung auch eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet werden, wenn der Beschuldigte der Begehung der Straftat dringend verdächtig ist und die Aufenthaltsermittlung auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.“
Und in welchen Fällen darf gefahndet werden?
Die Tat muss mindestens dem Bereich der „mittleren Kriminalität“ zuzuordnen sein. Als Verbrechen werden alle die Delikte bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht. Die „Schwelle“ liegt also bei Straftaten wie z.B. Diebstahl in besonders schwerem Fall, Raub, gefährliche Körperverletzung, schwere Brandstiftung oder schwerer sexueller Missbrauch. Auch wenn es um gewerbsmäßig handelnde Straftäter geht, also z.B. eine organisierte Einbrecherbande, darf öffentlich mit Fahndungsfotos gesucht werden.
Und wie ist das mit dem Datenschutz? Befolgt die Polizei diesen damit?
Selbstverständlich tut sie das. Auf dem Account „Polizei Hannover“ ist es zum Beispiel maßgeblich, dass sie schützenswerte Daten ja gar nicht einstellen – sondern lediglich die eigenen Presseinformationen, die ohnehin zur Veröffentlichung bestimmt sind. Was rechtlich zum „Gefällt mir“ Daumen zu sagen ist – in diesem Fall ja eigentlich recht pervers und unter der Gürtellinie wenn man diesen anklickt (1361 Personen haben dies bisweilen getan)- wird noch geklärt. Was und wo diese Daten landen bei Daumen-Betätigung ist ja ohnehin noch lange nicht aufge-klärt.
Nun aber mitmachen bei der Fahndung! Auch unsere Blogleser sind dazu aufgerufen!
Auf gutes gelingen! Helft mit!
Quellen :
https://www.facebook.com/PolizeiHannover
Das Foto & der traurige Fall, bei dem um Mithilfe gebeten wird (wenn eingeloggt bei Facebook)- man kann aber auch ohne FB- Account helfen, indem man einfach Polizei Hannover googelt 😉 :
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=228820640521147&set=a.133054886764390.23675.133054050097807&type=3&theater