Am Dienstag mussten sich die beiden US-Konzerne Apple und Google, vor dem US-Senat eine Reihe von unangenehmen Fragen gefallen lassen. Hauptthema war dabei der Datenschutz auf ihren Mobilgeräten. Die Anhörung war die erste des neu eingerichteten Senats-Unterausschusses für Datenschutz, Technik und Recht und ist Ausdruck der Sorge Washingtons um die zunemehnde Speicherung und Verarbeitung sensibler Nutzerdaten durch die Wirtschaft.
Al Franken, demokratischer Senator und Vorsitzender des Ausschusses, betonte das Recht der Verbraucher, darüber bescheid zu wissen, wass mit den auf ihren Smartphones gespeicherten Daten passiere. Er kritisierte dabei, dass es zunehmend unklar wäre, welche Daten erfasst würden und wer Alles darauf Zugriff habe.
Sowohl Google, als auch Apple verteidigten sich gegen die erhobenen Vorwürfe. Der Vertreter von Google verwies auf das in dessen Betriebssystem Android verwendete Opt-in-Verfahren (Aktive Zustimung des Nutzers) für bestimmte Anwendungen. Die so erfassten Daten würden anonymisiert und ließen sich nicht in Zusammenhang etwa mit einem bestimmten Gerät bringen. Ohne Einverständniss der Nutzer würden keine Daten aufgezeichnet. Man sei sich der besonderen Anforderungen an die Privatsphäre bei Standortdaten bewußt, erklärte Sprecher Alan Davidson:
„Das ist der Grund dafür, warum wir keine Standortinformationen – überhaupt keine – über unsere ortsbasierten Dienste auf Android-Geräten sammeln, ohne dass der Anwender sich dafür entscheidet, diese Informationen mit Google zu teilen.“
Zugleich schränkte er diese Aussage aber wieder ein: Ein kleiner Teil von Standortinformationen werde auf den Geräten gespeichert. Dabei gehe es darum, ortsbasierte Dienste auch dann bereitstellen zu können, wenn keine Verbindung zu Googles Servern bestehe. Die Daten ließen sich aber nicht zu einem einzelnen Nutzer zurückverfolgen.
Davidson warnte allerdings vor Drittentwicklern. Diese hätten es zu verantworten, wie ihre Software „Informationen sammelt und mit Nutzerdaten und Privatsphäreeinstellungen umgeht“. Das Verhalten von Drittapplikationen würde nicht kontrolliert. Man weise lediglich auf Best-Pratice-Modelle hin.
Der Sprecher von Apple versuchte sich an der Erklärung der Standortdatenspeicherung auf Apples iOS-Geräten. Apple, so der Srpecher Guy Tribble, benutze die gespeicherten Daten nur, um die Ortsinformationen zu WLAN-Hotspots und Mobilfunkmassten zu verbessern. Zuvor hatte Apple die Speicherung noch als Softwarefehler bezeichnet.
In den USA, wo es bisher kein umfassendes Datenschutzgesetz gibt, werden inzwischen überlegungen laut, ein solches auf den Weg zu bringen.
Fazit:
Softwarefehler, Drittentwickler, Serviceleistungen, Nutzerzustimmung. Die Liste der Begründungen und Ausflüchte für den Gebrauch und den Missbrauch sensibler Nutzerdaraten, ist erwartungsgemäß lang. Man kann darüber streiten ob Apple und Google in der Verantwortung stünden, Drittanbieter von Software für ihre Systeme zu kontrollieren. Man kann daran zweifeln, ob erfahrenen Großkonzernen das Recht auf derart schwerwiegende – und für die Privatsphäre ihrer Nutzer fatale – Softwarefehler zusteht, oder ob jede kleingedruckte Klausel, die sich hinte dem „Zustimmen“ Button der AGB versteckt, auch eine aktive Zustimmung darstellt. Letztlich bleibt als Nutzer wie immer nur eine Option, egal was Gerichte und Institutionen entscheiden: Vorsicht im Umgang mit den eigenen Daten.
Quelle: ZDnet.de und heise.de