MARKTCHECK hat es untersucht – wir präsentieren Euch die dubiosen Dienstleistungen und deren Fallstricke :
Das Geschäft mit der Einsamkeit blüht. Allein in Deutschland suchen jeden Monat etwa sieben Millionen Deutsche im Internet nach einem Partner. Andere setzen klassisch auf die persönliche Vermittlung bei einer Partneragentur. In jedem Fall schließen die Betroffenen einen Vertrag mit einer Agentur. Bei einer Kündigung treten jedoch oft Probleme auf.
Häufig akzeptieren die Firmen diese nicht. Manche sitzen gar im Ausland. In welchen Fällen kann man fristlos kündigen?
Die Firma „ElitePartner“ verspricht etwa, mit einer wissenschaftlichen Glücksformel den passenden Partner zu finden. Dafür müssen Kunden im Internet einen Persönlichkeitstest machen. Wer die Firma dann mit der Suche nach passenden Menschen beauftragen will, muss einen Vertrag über sechs Monate abschließen. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich um ein Jahr.
Kündigung nicht akzeptiert
Einer MARKTCHECK-Zuschauerin ist es so ergangen. Sie kündigt fristgerecht, doch ihr Vertrag wird automatisch um 12 Monate verlängert. Dafür werden fast 500,- Euro fällig. Als sie bei der Firma nachfragt, heißt es man habe ihre Kündigung nie bekommen. Muss man in einem solchen Fall den Vertrag erfüllen oder kann man fristlos kündigen?
Fristlose Kündigung
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erlaubt eine fristlose Kündigung bei „Diensten höherer Art“, bei denen der Kunde dem Anbieter ein besonderes Vertrauen übertragen hat. Ein solches Vertrauensverhältnis besteht etwa zwischen Arzt und Patient. Für Experten ist das im Falle von Partnervermittlungsagenturen ebenfalls gegeben. Der Bundesgerichtshof sieht das genauso. Der Kunde gibt sehr intime Daten Preis. Der Agentur muss er daher vertrauen können.
Vertrauensverhältnis im Internet
Die Firma „ElitePartner“ argumentiert jedoch, dass bei einer Partnervermittlung im Internet kein Vertrauensverhältnis bestünde. Die Geschäftspartner hätten sich nie getroffen. Die Auswertung erfolge per Computer. Gleichzeitig wirbt die Firma mit handgeprüften Mitgliederprofilen und einer individuellen Persönlichkeitsanalyse. Rechtsexperten sind deswegen der Meinung, dass sehr wohl ein Vertrauensverhältnis auf Grund der individuellen, privaten Daten bestehe. Daher sei auch eine fristlose Kündigung möglich.
Partneragentur im Ausland
Einem MARKTCHECK-Zuschauer ist es ähnlich ergangen, allerdings außerhalb des Internets. Er suchte über eine Partneragentur nach einer Frau. Der Vertragsabschluss erfolgt bei ihm in der Wohnung. Knapp 6.000 Euro soll er zahlen, für ein gutes Dutzend Partnervorschläge, die auch noch alle unbrauchbar waren. Als er kündigen will, erfährt er, dass die Firma ihren Sitz in der Schweiz hat.
Seine Ansprüche im Ausland durchzusetzen, ist sehr viel schwieriger, sagen Rechtsexperten. Sie raten dazu, von solchen Angeboten die Finger zu lassen.
Quelle :
http://www.swr.de/marktcheck