Egal ob die bemitleidenswerte „Facebook-Thessa“ oder der Xing-Vizechef. Das Risiko unfreiwilliger Partyeinladungen an die ganze Welt ist in aller Munde und nach wie vor vorhanden – braucht es dafür doch meist nur einen falschen Klick.
Neben dem zu erwartenden Nervenzusammenbruch, der droht wenn statt der kleinen Gruppe engster Freunde, die halbe Stadt zum Sit-in erscheint und dem Risiko von schwer angesäuerten Eltern, Lebensgefährten oder Nachbaren, gibt es eine weitere Gefahr, falls man die Massen nicht nach Hause schickt, sondern sich in sein Schicksal fügt: Für eventuelle Schäden zahlt keine Versicherung!
Wird aus einer solchen „Social Media Party“ eine regelrechte „Hausabrissparty“ inklusive zertrümmerter Einrichtungsgegenstände, so kann man zumindest laut Volker Samel – Sachversicherungsexperte der Zurich Versicherungen – nicht auf das einspringen seiner Hausratsversicherung hoffen.
Solche unkalkulierbaren Schäden gelten als Vandalismus und dieser ist nur als Folgeschaden durch vorherige Einbruchdiebstähle abgesichert. Wenn die Facebook Horden also ins eigene Haus einbrechen, hätte man vielleicht bessere Chancen ^^.
Aber nicht nur durch feierwütigen Besuch droht Gefahr. Wenn Guido Mustermann aus der Fantasiestraße 12 in Berlin, beispielsweise übers Netz Dinge mitteilt, wie „Bin vom 12.07 – 24.07. mit meiner Frau und meinen Kumpels auf Malle, wird echt ne geile Party“, heißt das für Kriminelle soviel wie „12.07. – 24.07. : All-You-Can-Take Wertsachen Buffet bei Guido Mustermann, Bringt einfach euere eigenen Brecheisen mit und ab geht die Luzie. Bier ist im Kühlschrank.“ Mit solchen Meldungen, so Samel weiter, hat man ganz klar die Vorsorgepflicht verletzt und kann den Versicherungsschutz vergessen. Denn so etwas „gleicht schon fast einer persönlichen Einladung zur Straftat.“
Quelle: presseportal.de