Wer im Netz zahlt, soll sich ausweisen. Die Regierung will bei Transaktionen im Netz eine Ausweispflicht einführen, egal wie gering die Summe ist. Das soll gegen Geldwäsche helfen, bedeutet aber Überwachung.
Ein Geldautomat gibt Bargeld aus
Im Bemühen, Geldwäsche zu bekämpfen, versucht die Bundesregierung derzeit, anonymes elektronisches Geld zu verbieten. Das klingt logisch, allerdings nur solange dabei allein der Aspekt der Sicherheit betrachtet wird. Anonymität gilt in unserer Gesellschaft als wichtige Bedingung für freie Entfaltung und Demokratie. Gleichzeitig hat sie klar definierte Grenzen, im Straßenverkehr zum Beispiel. Im Internet muss diese Balance an vielen Stellen noch ausgehandelt werden, was nicht immer leicht ist. Der Gesetzentwurf „zur Optimierung der Geldwäscheprävention“, den die Bundesregierung gerade verabschiedet hat, ist vor allem unter dem Sicherheitsaspekt verfasst worden. Der Entwurf sieht vor, dass bei jeder Transaktion von sogenanntem E-Geld die Identität des Einzahlers festgehalten und gespeichert werden muss.
E-Geld bezeichnet alle Instrumente, mit denen digital bezahlt werden kann. Davon gibt es inzwischen eine ganze Menge. So gibt es im Einzelhandel gegen Bargeld Karten, mit denen im Netz bezahlt werden kann, ob sie nun cashU oder UKash heißen. Außerdem gibt es komplett digitale Handelssysteme wie beispielsweise Bitcoin. Auch die Kreditkartenfirma Visa hat ein Produkt namens Wirecard entwickelt, das auf dieser Idee basiert: Eingezahlt wird bar – überwiesen wird anonym.
Interessanterweise fördert das eben nicht die Kriminalität, im Gegenteil. Diese Systeme wurden entwickelt, um Kunden im Netz zu schützen. Wer bei einem digitalen Handel seine Identität nicht preisgeben muss, läuft nicht Gefahr, dabei komplett ausgenommen zu werden. Das eingezahlte Geld ist im Zweifel dahin, nicht aber das gesamte Konto. Ein „Diebstahl“ der Identität und der Kontoverbindung ist nicht möglich. Deshalb wurde die sogenannte Paysafecard entwickelt – mit Mitteln der EU.
Die Überarbeitung des deutschen Geldwäschegesetzes würde das nun unterlaufen. Laut des neuen Paragrafen 3 Absatz 2 Satz 3 Geldwäschegesetz ist ein „Null-Schwellenwert“ geplant: Egal wie klein eine Zahlung ist, wer E-Geld erwirbt, muss sich ausweisen.
Bislang gibt es Grenzwerte: Wer bei einer Bank Bargeld einzahlt – die anonyme Form der Transaktion –, muss sich erst ab einer Summe von 15.000 Euro identifizieren.
Begründet wird die Änderung im Gesetzentwurf auf zwei Arten. Zum einen steht in der Erläuterung zum Entwurf sinngemäß: Wenn der Einzahler nicht bekannt sei, könne ein Betrag nicht rückvergütet werden. Die Ausweispflicht diene der Sicherheit des Nutzers. Dieser Gedanke spielt allerdings bei Bargeld auch keine Rolle. Wer es aus der Hand gibt, ist es unwiederbringlich los, und bislang störte sich niemand daran.
Zum anderen heißt es als Begründung, dass der bei Bargeld geltende Grenzwert im Netz leicht „umgangen“ werden könne. Denn es sei dort leichter, große Summen zu stückeln.
Für den Datenschützer Thilo Weichert ist das ein vorgeschobenes Argument. Weichert ist Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und hält den Gesetzentwurf für „inakzeptabel“. Immerhin gebe es durchaus Wege, eine solche Stückelung zu verhindern. Beispielsweise indem bei Anbietern der Geldkarten ab einer gewissen Summe eine Meldepflicht installiert werde, wie sie auch für Bargeld gelte – eben ab jenen 15.000 Euro.
Weichert betrachtet den Gesetzentwurf unter dem Aspekt der Freiheit des Einzelnen und hält ihn für eine schlechte Idee. Mit der Bekämpfung von Geldwäsche habe er nichts mehr zu tun. Darin vorgesehen sei eine „Verdachtsgewinnungsdatenverarbeitung, die in den Bereich der Vorratsdatenspeicherung hineingeht“, wie Weichert es formuliert. Das bedeutet: Wenn jede Transaktion aufgezeichnet wird, wird ein großer Teil unseres alltäglichen Lebens für Ermittler transparent.
Weichert sieht darin- Zitat „das Bestreben einiger Sicherheitsfanatiker, alle von uns zunehmend elektronisch hinterlassenen Spuren zu personifizieren“. Das entspringe der Idee, alles zu hundert Prozent sicher zu machen, obwohl es solche Sicherheit nicht geben könne.
Im Umgang mit Bargeld würden wir eine solche Regel nicht akzeptieren – weil sie unpraktikabel wäre, vor allem aber bedrohlich. Wir würden uns überwacht fühlen, wenn der Kauf einer Zeitung oder eines Kondoms die Vorlage des Ausweises nötig machen würde. Auch wenn EC- und Kreditkarten eine solche Überwachung zumindest theoretisch möglich machen, gibt es noch die Möglichkeit, bar zu zahlen. Die wäre im Netz abgeschafft, wenn die Änderung des Geldwäschegesetzes so verabschiedet werden würde.
Wir sagen das gleiche : Unpraktikabel, bedrohlich – wer kommt auf solche Gesetz-Entwürfe? Was haltet Ihr davon, demnächst jede elektronische Zahlung nur gegen Ausweis tätigen zu können? Kommentare erwünscht! Die schönsten Kommentare werden von uns prämiert mit dem Freizeitcafe-T-Shirt!
Quelle:
http://www.zeit.de/digital/internet/2011-07/internet-geld-anonymitaet/seite-1