Der Rechtsanwalt Christian Solmecke rät dringend dazu, alle Firmenprofile regelmäßig zu kontrollieren, auch die auf Facebook oder Xing. Denn ein aktueller Gerichtsbeschluss zeigt, dass nicht nur falsche Impressums-Angaben auf der Homepage teuer werden können.
Der Beschluss des Landgerichts München I (Az. 17 HK O 5636/11) macht deutlich, dass im Web aktive Firmen die Sorgfaltspflicht noch deutlich weiter fassen müssen. Auch die Impressumsangaben in den verschiedenen Web-Profilen müssen aktuell gehalten werden, sonst droht die Abmahnung.
Worum ging es im Beschluss? Die Antragsgegnerin hatte ihren Firmensitz in Google Places anzeigen lassen. Im dazugehörigen Profil war aber nicht der wirkliche Geschäftssitz eingetragen, sondern stattdessen ein anderer Ort in der Nähe mit abweichender Postleitzahl. Daraufhin erfolgte eine Abmahnung, die zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führte. Das Gericht gab der Abmahnung Recht, da die fehlerhafte Angabe des Geschäftssitzes der Antragsgegnerin die angesprochenen Verkehrskreise leicht in die Irre führen könnte. Begründet wurde dies mit § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG und § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG.
»Dieser Beschluss darf von den Unternehmen nicht ignoriert werden – auch wenn sie gar keinen Eintrag bei Google Places halten. Die eigene Adresse wird nämlich an vielen Stellen und in vielen Profilen im Web hinterlegt – und dann vergessen. Ist sie plötzlich nicht mehr aktuell, droht ganz schnell die Abmahnung«, kommentiert der Kölner Rechtanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke. Das betreffe nicht nur Google Places, sondern zum Beispiel auch Xing, Twitter oder Facebook. Selbst iPhone-Apps müssten ein eigenständiges Impressum enthalten. Daher sollten Unternehmen darauf achten, dass sie den Überblick nicht verlieren und genau Buch über alle Seiten und Profile, in denen die eigene Geschäftsadresse hinterlegt wurde, Buch zu führen.
Quelle :
http://www.crn.de/service/artikel-90780.html