Wenn sich Facebook-Nutzer zuweilen untereinander Nachrichten schicken, bleiben diese normalerweise vor dem Gesetz verborgen. So kennen wir das in Deutschland zumindest- noch! In den USA ist das schon anders. Da ist es schon länger gang und gäbe, dass Ermittler oder auch Anwälte Zugriff auf die komplette Kommunikation aus sozialen Netzwerken erwirken können!
Es ist mittlerweile auch bei uns eine Tatsache, dass E-Mail- Accounts beschlagnahmt werden- dies geschieht eher selten, da sehr aufwendig. Längst aber ein Bestandteil von Straf-Verfolgungen. Nun soll aber auch die „Facebook-Kommunikation“ angefordert werden können? Eigentlich rechtens, oder? Mir scheint es nämlich auch fast so, dass bisweilen ein (noch) stiller Kampf entbrannt ist:
Facebook Kommunikation vs. E-Mail!
Da scheint es doch fast normal, dass dort auch die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden müssen. Die jüngere Generation schreibt doch immer seltener E-Mails. Frag ich mich gerade, ob irgendwann die Zeit kommt, in der alles nur noch auf Facebook „verlagert“ ist? Es wird so oder so für das deutsche Recht nicht leichter- Anpassung an die neuen Begebenheiten & damit auch Straftat-(Möglichkeiten) Pflicht!
Ein schwäbischer Amtsrichter nimmt nun den Kampf auf; könnte in diesem Falle sogar jetzt tatsächlich Rechtsgeschichte schreiben; Pionierarbeit leisten:
Er beschlagnahmte einen kompletten Facebook-Account mit jeglicher Kommunikation darin. Ob er jetzt tatsächlich an die gewünschten Daten kommt, bleibt aber abzuwarten…
Der Angeklagte ist ein 20-jähriger, nennt sich selbst „“Al Capone“. Er hatte wohl unter diesem an sich schon „verdächtigen“ Psyeudonym Schindluder auf Facebook getrieben; in diesem Falle soll er einem Kumpel via Facebook den entscheidenden „Tipp“ für einen Einbruch gegeben haben.
Fakt ist: Solch ein Verfahren gab es noch nie in deutschen Strafprozessen. Zwar spiele Facebook bei zahlreichen Ermittlungen schon jetzt eine Rolle, allerdings könnten die Ermittler meist nur die öffentlich zugänglichen Daten auf der „Pinnwand“ einsehen.
Wie ist es bei Strafverfolgungen via E-Mail & warum gestaltet es sich bei Facebook so schwierig? Hier Schritt für Schritt erklärt für Euch:
Sind auf Beschluss eines Richters E-Mails an die Strafermittler auszugeben, muss der Betreiber die E-Mails eines Verdächtigen immer an die Ermittler aushändigen. Deutsche Provider waren diesbezüglich bisher immer „sehr kooperativ.“ Müssen sie ja auch. Bei Providern im Ausland sieht da das ganze aber viel komplizierter aus. Eigentlich doch merkwürdig, oder? In Amerika- denkt man- ist doch schon alles so „gläsern“ und auf Verlangen sofort rauszugeben. Warum macht man sich in Zeiten der Globalisierung und allseitiger Vernetzung das Leben nun so schwer?
Die deutsche „verstaubte“ Justiz jedenfalls hat es- oder „gibt sich“ zumindest schwer in solchen Fällen, denn :
1. Lief die Anfrage des Ermittlers bei Facebook Deutschland ins Leere. Nur die „Kollegen in Irland“ hätten da angeblich Zugriff auf die Daten des mutmaßlichen Einbrechers – hieß es in Hamburg!
2. Der für den Ermittler „aufhaltende“ Fakt, dass bei „Facebook in Deutschland“ gar keine Daten verarbeitet würden.
3. Deshalb sollten sich auch alle Richter in der Europäischen Union an „Facebook in Dublin“ wenden.
4. Muss dazu jetzt erstmal ein „Rechtshilfe-Ersuchender“ nach Irland geschickt werden. Faktisch bedeutet das: Zeit und Geld geht dabei drauf!
5. Schöner wäre es natürlich, wenn der Angeklagte seine „Daten freiwillig offenlege“- aber jetzt mal ehrlich: Würde er das tun bei diesen schwammigen & zeitraubenden Rechtshürden? Andererseits erspart er sich damit die „Kosten“ für den „Rechtshilfe-Ersuchenden/ die Reise nach Irland.“ Frage ich mich gerade: Ist bei dem „Gauner“ überhaupt was zu holen & kommt am Ende- wie so oft bei solchen Betrügern- nicht am Ende doch wieder die Staatskasse für alles auf?
Zusammenfassung aller zuvor genannten Kriterien und Schlußfolgerung :
Hat dieses Unterfangen der „Beleuchtung“ Erfolg auf Facebook, könnte dies eine Welle an rechtlichen Prozessen nach sich ziehen, in denen „soziale Netzwerke“ in der Zukunft eine regelrechte „Beweismaschine“ verkörpern.Wenn sich Facebook-Nutzer untereinander Nachrichten schicken, blieben diese bisher (!) vor den Augen der Strafverfolger verborgen – vom Persönlichkeitsrecht her vollkommen okay. Nicht aber im Strafrecht, oder?
Viele Juristen werden sich aber wohl wünschen, dass die Auseinandersetzung mit Facebook einmal auf dem offiziellen Rechtsweg durchgefochten werden! Bei Erfolg wird dann künftig häufiger von „Beschlagnahmungen von Facebook-Accounts“ die Rede sein. Die Justiz muss mit der Zukunft gehen, damit Facebook kein rechtsfreier Raum in Deutschland bleibt! Was wäre Eure Lösung für diese Problematik?
Tja, schwer einzuschätzen. Aber bei Straftaten MUSS man Zugriff haben. Egal ob bei facebook oder bei wasweißichwo…Und egal wo…ob in Kölle oder auf den Fidschiinseln. Aber vielleicht haben die bei facebook ja Angst davor…Wer weiß schon warum…