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Familien mit Hund sehen ihren Vierbeiner als vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft an. Natürlich soll er auch mit in den Campingurlaub: Die naturnahe Erholung im Grünen ist schließlich nicht nur für gestresste Menschen, sondern auch für ihre vierbeinigen Begleiter eine wahre Wohltat. Doch dabei ist eine gute Planung wichtig: Denn schlecht vorbereitet kann sich die Anreise ebenso problematisch gestalten wie die Suche nach einem hundefreundlichen Campingplatz oder Wohnmobilvermieter. Auch gesetzliche Vorschriften wie Impfnachweise sind zu beachten – umso mehr, wenn es ins Ausland geht. Wir geben wichtige Tipps, mit denen der Campingurlaub mit Hund gelingt.
Die Vorbereitung: Wohin soll es gehen?
Am Anfang jeder Camping-Urlaubsplanung steht natürlich die Frage, wo es überhaupt hingehen soll. Zwar gibt es viele Campingplätze, doch nicht jeder ist hundefreundlich. Daher sollten sich Hundehalter vor der Reservierung unbedingt informieren, ob die Vierbeiner erwünscht sind. Gibt es auf dem Platz vielleicht zusätzliche Vorschriften, die es zu beachten gilt? Fragen kostet nichts und man erspart sich damit böse Überraschungen bei der Anreise. Ist ein Urlaub am Meer geplant, sollte man recherchieren, ob an den Stränden Hunde überhaupt gestattet sind. An vielen Naturstränden sind Hunde erlaubt, allerdings oft nur an der Leine. Diese ist auch auf den meisten Campingplätzen vorgeschrieben: „Nicht auf allen Campingplätzen sind Hunde erlaubt, und bei vielen gibt es Regeln und Einschränkungen wie eine Leinenpflicht zu beachten“, erklärt Udo Kopernik vom Verband für das Deutsche Hundewesen in der Südwest Presse.
Ebenso sollte man – sofern man kein eigenes Wohnmobil besitzt – unbedingt beim Vermieter erfragen, ob Haustiere mitfahren dürfen. Wer online mietet, findet auf Seiten wie Campanda eine Zusammenstellung von mietbaren Wohnwagen und Wohnmobilen, in denen Hunde erlaubt sind.
Den Hund auf die Reise vorbereiten
Hunde fühlen sich in ihrer heimischen Umgebung am wohlsten. Damit der Campingurlaub auch für das Haustier eine erholsame Zeit wird, sollte es frühzeitig auf den Urlaub vorbereitet werden. Am besten erkundet der Hundehalter gemeinsam mit seinem Vierbeiner das Wohnmobil, bevor es losgeht. Unter Umständen muss man den Vierbeiner auch an eine Transportbox gewöhnen.
Wenn es ins Ausland geht, ist rechtzeitig an die Pflichtimpfungen zu denken: Der ADAC erklärt, dass beispielsweise die Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgen muss. Auch innerhalb der EU ist das Mitführen eines entsprechenden Impfausweises Pflicht. In einigen EU-Ländern gelten strengere Regelungen, die zusätzliche Behandlungen notwendig machen – zum Beispiel gegen Bandwürmer. Ganz gleich, in welches Land es geht, Hundehalter sollten sich in jedem Fall detailliert über die Bestimmungen im Zielland informieren, bevor sie irgendetwas buchen. Ansonsten kommt es spätestens an der Grenze zu Problemen. Die Gewissheit, alle Papiere bei sich zu haben, die die vorgeschriebenen Behandlungen dokumentieren, lässt Hundehalter entspannt in den Urlaub starten.
Sind alle Vorkehrungen getroffen, kann es auch schon losgehen – und das ganz stressfrei und entspannt! Denn die Vorbereitungen lohnen sich, ersparen sie doch spätere Kopfschmerzen, Diskussionen mit Platzbetreibern oder Vermietern. Und dann wird der Urlaub für alle Beteiligten – ob auf zwei oder vier Beinen – ganz bestimmt zu einer tollen Zeit.
Bildrechte: Flickr BFF: Kentucky & Riley Wendy Berry CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten
Wie wäre es eigentlich mit der Idee, Werbeartikel und Werbelinks mal zu kennzeichnen? Schleichwerbung kann irgendwann mal böse teuer werden. Mal abgesehen von der fehlenden Glsubwürdigkeit.
LG Thomas
Hi Micha, alle unsere Werbelinks sind als sponsored oder Kooperationspartner gekennzeichnet. Schleichwerbung gibt´s nicht. Einfach mal genauer hingucken; aber guter Tipp für viele Blogger. Werden da gerne mal einen Artikel zu veröffentlichen wieder, wenn Dich das mit Glaubwürdigkeit und Co. interessiert. LG
Dann lese Dich aber vorher mal schlau, wie man Werbeartikel richtig und rechtskonform kennzeichnet, „Sponsored“ oder ähnliches ist Abmahnfähig. Da gehört Anzeige oder Werbung drüber. Dazu gibt es mehr als eine Info auf verschiedenen Anwaltsseiten und auch schon Urteile.
BTW, die Links als NoFollow zu kennzeichnen macht Dir Freunde bei Google. Das ist zwar keine rechtliche Geschichte, aber ein Komplettverlust des Rankings durch DoFollow Werbelinks tut übel weh.
Aber, Du bist ja so ein Experte, Du weißt schon was Du machst und brauchst keine Tipps von unwissenden Leuten die seit Jahren im Online-Marketing tätig sind. Also mach mal, ist ja nicht mein Geldbeutel.
Hi Thomas aus Moers,der sich lieber Micha nennt und immer verschiende, falsche E-Mails beim verfassen von Kommentaren angibt, die es so nicht gibt. Vielen Dank für Deinen überaus kritischen Kommentar (mal wieder 🙂 ). Darf ich fragen warum und weshalb Du so herablassend hier Kommentare verfasst? Nett, dass Du uns Fehler aufzeigst- das ist sehr aufmerksam von Dir. Auch drüben im Bloggerherz (https ist noch nicht komplett fertig). Aber steckt noch mehr dahinter, weil das alles so böse klingt? By the way: Danke für den Hinweis; die Kennzeichnung war hier tatsächlich rausgeflogen; – Werbung- ist jetzt wieder vor den entsprechend bezahlten Artikeln, danke dafür! Dann nenne mir/uns doch bitte einmal Deine Webseiten, wenn die so vorbildlich und komplett korrekt „laufen“ und rechtlich jederzeit einwandfrei sind trotz Updates und Co.- ich besuche auch Deine Seiten mal gerne für einen (netteren) Kommentar und gebe Dir Hinweise für (wenn überhaupt mögliche 🙂 ) Verbesserungen. Oder machst Du das nur anonym um Dampf abzulassen? Nichts für ungut. Und auch Experten machen mal Fehler, machst Du keine? Nochmals danke, hoffe wir lesen wieder von Dir. LG Christian
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