In einer Demokratie hat vor allem die Polizei auch Ihre eigene Meinung zu Social Media. Vor allem dann, wenn das Verhalten der abertausenden User nicht mit Recht & Ordnung übereinstimmt. Das Freizeitcafe hat dazu einen sehr interessanten Artikel im world wide web für Euch entdeckt :
Das Polizeipräsidium Niederbayern mahnt zur Umsicht im „world wide web“. Gerade in sozialen Netzwerken sollten Jugendliche aufpassen.
Jugendliche aus Straubing dachten, sie könnten sich einen besonderen Spaß erlauben ….. und forderten in jüngster Vergangenheit per Eintrag in einem „Social network“ dazu auf, an einem bestimmten Tag ein Restaurant einer Fast-Food-Kette „leer zu essen“. (Das Wochenblatt berichtete) Nicht bedacht hatten sie die Reaktionen der Sicherheitsbehörden …..
Etwa Anfang August tauchte in „Facebook“ ein öffentlicher Eintrag auf, in dem eine Gruppierung junger Leute aufforderte, an einem bestimmten Tag bei einem Fast-Food-Lokal aufzutauchen und dieses „leer zu essen“. Diese Mitteilung kam über Umwege zum einen auch zur Straubinger Polizei sowie auch zu der zuständigen Sicherheitsbehörde, der Stadt Straubing. Und dort reagierte man gleich entsprechend: die 15- bis 16-jährigen Jugendlichen wurden zum Ordnungsamt der Stadt vorgeladen und ihnen dort in intensiven Gesprächen vermittelt, welch unter Umständen fatale Auswirkungen ihr Handeln haben könnte.
So machten sowohl die Vertreter der Stadt wie auch der Polizei sehr deutlich, dass es durch die nicht zu bestimmende Anzahl von möglichen Teilnehmern zu Sicherheitsstörungen kommen könnte, weswegen auch Sicherheitspersonal eingesetzt werden muss, was wiederum kostenmäßig berücksichtigt werden muss. Nach Erkenntnissen der Behörden handelten die agierenden jungen Leute durchaus nicht einmal im bösen Willen; sie hatten aber mögliche Folgen ihrer „öffentlichen Einladung“ nicht bedacht. Dies führte dazu, dass die Einladung von den jungen Leuten sofort widerrufen wurde und mögliche Teilnehmer aufgefordert wurden, nicht teilzunehmen.
Von Seiten der Behörden wird in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hingewiesen, das durch solche „Flashmobs“ der Artikel 19 des LStVG tangiert sein könnte: die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung muss bei der Gemeinde mindestens ein Woche vor Veranstaltung schriftlich angezeigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar eine Erlaubnis erforderlich, die auch versagt werden kann, wenn Gefahren zu befürchten sind. Zudem können die Gemeinden durch Verordnung besondere Regelungen treffen.
Das Polizeipräsidium Niederbayern möchte in diesem Zusammenhang vor allem junge Leute sensibilisieren und einige Tipps im Umgang mit „Social networks“ geben:
• Grundsätzlich sollten persönliche Daten nicht für die breite Öffentlichkeit frei gegeben werden
• Man sollte immer die jeweils höchsten Sicherheitseinstellungen des Accounts verwenden
• Vorsicht beim Umgang mit „Fremdprogrammen“ oder „Apps“, diese nicht bedenkenlos einsetzen
• Beim Hochladen von Bildern müssen die Persönlichkeitsrechte anderer beachtet werden
• Vorsicht beim Abonnieren von Freunden: man sollte nur Personen akzeptieren, die man wirklich kennt und auch die Tatsache berücksichtigen, dass sich Personen unter Umständen unter sog. „Alibi-Personalien“ eintragen und nicht der sind, den sie vorgeben
• Jeder Eintrag, der gemacht wird, sollte ganz besonders auf seine „öffentliche Wirkung“ hin bedacht werden. Sowohl unmittelbare wie auch mittelbare Folgen (siehe oben) sollten angedacht werden
• Bei Zweifeln, ob ein Eintrag Probleme bereiten kann, sollte Rücksprache mit entsprechend fachlich versierten Erwachsenen gehalten werden
• Auch beim sog. „Verlinken“ von vielleicht fremden Einträgen sollte immer an mögliche „breite Auswirkungen“ gedacht werden. Und grundsätzlich muss auch nicht immer alles stimmen, was andere schreiben …….
• Insbesondere sog. „Flasmobs“ erfreuen sich bei jungen Leuten zunehmender Beliebtheit. Die Auswirkungen auf Unbeteiligte sollten berücksichtigt werden.
• Eltern und Erziehungsberechtigte sollten frühzeitig und entsprechend sensibilisierend mit ihren Kindern über die möglichen Folgen von öffentlichen Eintragungen in „Social networks“ sprechen
• Beim Verdacht oder Hinweis auf Straftaten sollte frühzeitig Kontakt mit der Polizei aufgenommen werden, mögliche Einträge sollten gesichert und der Polizei zur Verfügung gestellt werden
Quelle :
wochenblatt.de